Antrag und Genehmigung der Behörde

Die Schulbehörde beantragt die Rechnung 2025 wie folgt zu genehmigen:

1. Erfolgsrechnung:

Aufwand Fr. 11’105’077.82
Ertrag Fr. 10’978’472.98
Gewinn Fr. 126’604.84

2. Einlage in den Erneuerungsfonds Baufolgekosten

Die Behörde beantragt gemäss §19 RRV (Verordnung über das Rechnungswesen) eine Einlage in den Erneuerungsfonds Baufolgekosten zu tätigen. Die maximale Einlage errechnet sich aus der Differenz der effektiven und der beitragsrechtlich berücksichtigten Baufolgekosten. Diese Einlage kann auch bei einem negativen Rechnungsergebnis getätigt werden.

Die Einlage Erneuerungsfonds Baufolgekosten 2025 beträgt   Fr.      400’000.00

Wird die Einlage in den Fonds beim Abschluss berücksichtigt, schliesst die Rechnung 2025 mit einem Verlust von Fr. 126’604.84
Dadurch beträgt das freie Eigenkapital neu Fr. 3’947’297.43

3. Investitionskredite:

Ausgaben Fr.   1’848’540.34
Einnahmen Fr. 0.00
Entnahme Fonds Baufolgekosten  Fr. 664’328.40

 

Rechnungsgenehmigung durch die Schulbehörde

An der Behördensitzung vom 23. Februar 2026 hat die Schulbehörde die Jahresrechnung 2025 sowie die Investitionsrechnung 2025 eingesehen und einstimmig genehmigt.

Die Behörde empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Rechnung 2025 wie vorliegend anzunehmen.

Daniel Schiller, Präsident
Christoph Bär, Vizepräsident
Corinne Oertig
Fabio Wenger, Finanzen
Irene Pacheco
Nikola Filipovic
Salome Ulmann